Fünf Jahre Haft für Messerstecher
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Ein Afghane, der vor einer Spielothek an der Annaberger Straße einen Landsmann niedergestochen hat, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den 38-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft war hingegen von versuchtem Totschlag ausgegangen, hatte dafür aber nur vier Jahre Haft gefordert. Der Messerstecherei vor der Spielothek war ein Streit um Schulden vorausgegangen. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation.