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Frist für Abgabe der Steuererklärung läuft für zahlreiche Sachsen bald ab

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Noch eine Woche haben zahlreiche Sachsen Zeit ihre Steuer­er­klä­rung für das vergan­gene Jahr beim Finanzamt einzu­rei­chen. Wer das nicht schafft, sollte eine Frist­ver­län­ge­rung beantragen. Betroffen vom Abgabe­termin am 31. Mai, an dessen Stelle dieses Jahr wegen des Sonntages der 1. Juni tritt, sind alle, die zur Abgabe der Steuer­er­klä­rung verpflichtet sind. Das können unter anderem Arbeit­nehmer, Selbstän­dige, Vermieter und Rentner sein, heißt es aus dem Finanz­mi­nis­te­rium. Wer einen Steuer­be­rater hat oder Mitglied eines Lohnsteu­er­hil­fe­ver­eins ist, hat aller­dings bis zum Jahres­ende Zeit. Wenn Sie jetzt am Wochen­ende loslegen wollen, dann können Sie das Programm ELSTER-Formular im Internet herun­ter­laden (www.elster.de), die Programm-CD im Finanzamt abholen oder im Elste­rOn­line-Portal die Steuer­er­klä­rung gleich online erledigen (www.elste­ron­line.de). Dort gibt es alle notwen­digen Formu­lare. In Fällen der Antrags­ver­an­la­gung, d.h. wenn eine Einkom­men­steu­er­ver­an­la­gung nur auf Antrag des Bürgers, insbe­son­dere zur Anrech­nung von Steuer­ab­zugs­be­trägen (Lohnsteuer oder Kapital­er­trag­steuer), durch­zu­führen ist, ist der Abgabe­termin 31. Mai/1. Juni 2015 ohne Bedeu­tung. Für 2014 kann eine Veran­la­gung bis Ende 2018 beantragt werden. Wenn Sie nicht wissen, bis wann Sie Ihre Erklä­rung abgeben müssen, dann sollten Sie Ihr Finanzamt fragen.