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Freistaat muss offenen Vollzug in Chemnitz aufgeben

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Das Justiz­mi­nis­te­rium muss den offenen Vollzug in Alten­dorf schließen und seine Häftlinge woanders unter­bringen. Nach einem Gerichts­ur­teil gilt das sogenannte Freigän­ger­haus als illegal - Anwohner hatten sich seit langem gegen die Einrich­tung gewehrt. Die Verle­gung der 31 Insassen soll demnächst erfolgen, sagte uns eine Minis­te­ri­ums­spre­cherin. Sie bestä­tigte zudem, dass der Freistaat den offenen Vollzug künftig an der Reichen­hainer Straße unter­bringen will. Dafür seien bereits Gelder im aktuellen Haushalt einge­plant.