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Freistaat gibt Geld für privaten Hochwasserschutz

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Private Investitionen von Hausbesitzern in den Schutz vor Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten werden künftig vom Freistaat unterstützt. „Eigenvorsorge ist eine wichtige Säule zur Absicherung gegen Naturgefahren“, sagte Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) am Mittwoch in Dresden.

Demnach werden besonders Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Gebieten gefördert, die der öffentliche Hochwasserschutz nicht oder nur bedingt erreicht.

Für die Erstellung eines Gutachtens zum Überflutungsrisiko übernimmt der Freistaat den Angaben nach pro Gebäude bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1200 Euro. Für investive Vorhaben zahlt Sachsen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 20 000 Euro.

Anträge können Eigentümer und Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.