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Freispruch nach Messerstecherei im Stadthallenpark

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Nach einer Messer­ste­cherei im Chemnitzer Stadt­hal­len­park ist ein 16-Jähriger Syrer vom Vorwurf des versuchten Totschlags freige­spro­chen worden. Das Landge­richt verur­teilte den Jugend­li­chen jedoch wegen diverser anderer Straf­taten zu vier Wochen Dauer­ar­rest. Dabei ging es um gefähr­liche Körper­ver­let­zung, Bedro­hung und Sachbe­schä­di­gung. Bei der Messer­ste­cherei im Park war ein Libyer nieder­ge­sto­chen und lebens­ge­fähr­lich verletzt worden, hier konnte dem 16-Jährigen eine Tatbe­tei­li­gung nicht nachge­wiesen werden. Einzel­heiten wurden nicht bekannt, da die Verhand­lung der Jugend­kammer mit Rücksicht auf das Alter des minder­jäh­rigen Angeklagten hinter verschlossen Türen statt­fand. An dem gewalt­tä­tigen Streit im Mai diesen Jahres waren mehrere Asylbe­werber betei­ligt. Das Opfer hatte damals viel Blut verloren und konnte nur durch eine Notope­ra­tion gerettet werden. Die Polizei hatte nach der Tat den Stadt­hal­len­park weiträumig abgesucht, die Tatwaffe konnte aller­dings bis heute nicht gefunden werden.