Freispruch nach Messerstecherei im Stadthallenpark
Nach einer Messerstecherei im Chemnitzer Stadthallenpark ist ein 16-Jähriger Syrer vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Das Landgericht verurteilte den Jugendlichen jedoch wegen diverser anderer Straftaten zu vier Wochen Dauerarrest. Dabei ging es um gefährliche Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Bei der Messerstecherei im Park war ein Libyer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden, hier konnte dem 16-Jährigen eine Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden. Einzelheiten wurden nicht bekannt, da die Verhandlung der Jugendkammer mit Rücksicht auf das Alter des minderjährigen Angeklagten hinter verschlossen Türen stattfand. An dem gewalttätigen Streit im Mai diesen Jahres waren mehrere Asylbewerber beteiligt. Das Opfer hatte damals viel Blut verloren und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Die Polizei hatte nach der Tat den Stadthallenpark weiträumig abgesucht, die Tatwaffe konnte allerdings bis heute nicht gefunden werden.