Freispruch im Prozess um Schnapslieferung nach Nordkorea
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Im Prozess um Schnaps- und Kaviarlieferungen nach Nordkorea sind eine Frau und zwei Männer vom Chemnitzer Landgericht freigesprochen worden. Ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz liege nicht vor, hieß es zur Begründung. In Nordkorea unterliegen Luxusgüter einem Embargo. Bei den exportierten Waren handelte es sich aber um handelsübliche Massenware aus dem Supermarkt. Das Trio hatte Spirituosen und Kaviarersatz im Wert von 24.000 Euro nach Nordkorea geliefert.