++ EIL ++

Freispruch im Prozess um Schnapslieferung nach Nordkorea

Zuletzt aktualisiert:

Im Prozess um Schnaps- und Kaviar­lie­fe­rungen nach Nordkorea sind eine Frau und zwei Männer vom Chemnitzer Landge­richt freige­spro­chen worden. Ein Verstoß gegen das Außen­wirt­schafts­ge­setz liege nicht vor, hieß es zur Begrün­dung. In Nordkorea unter­liegen Luxus­güter einem Embargo. Bei den expor­tierten Waren handelte es sich aber um handels­üb­liche Massen­ware aus dem Super­markt. Das Trio hatte Spiri­tuosen und Kaviar­er­satz im Wert von 24.000 Euro nach Nordkorea gelie­fert.