Frahn mit Klage gegen CFC erfolgreich
Der CFC muss Daniel Frahn weiterbeschäftigen. Das Chemnitzer Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung des Stürmers durch den Club heute für unwirksam erklärt. Die Gründe hierfür reichten nicht aus. Frahn war im August vom damaligen CFC-Geschäftsführer Thomas Sobotzik fristlos gekündigt worden. Als Grund wurde die angebliche Nähe des Fußballprofis zu rechten Gruppierungen genannt.
Frahn hatte sich in einer Erklärung von den Vorwürfen distanziert und gegen seine Entlassung geklagt. Sein Vertrag läuft noch bis 2021.
Der CFC will die Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht akzeptieren. Der Verein kündigte noch am Mittwoch an, in Berufung zu gehen. „Die Entscheidung wird damit nicht rechtskräftig“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: „Damit bleibt die Kündigung des Spielers Frahn aufrechterhalten. Daniel Frahn wird also auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen.“