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Fehler in Corona-Verordnung in letzter Minute korrigiert

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Der sächsischen Landesregierung ist ein folgenschwerer Fehler bei der Veröffentlichung der der neuen Corona-Notfall-Verordnung unterlaufen. Die zunächst bekanntgemachte Verordnung besagte, dass die Teilnahme an nicht zulässigen Versammlungen nicht mehr ordnungswidrig ist. Die Passage fehlte plötzlich im Gesetzestext. Bisher konnte man als Teilnehmer mit einem Bußgeld belangt werden.

Das Sozialministerium bemerkte den Fehler erst am Montagabend, als schon zahlreiche Gegner der Corona-Maßnahmen auf den Straßen unterwegs waren. Die Reaktion erfolgte prompt: die Verordnung wurde innerhalb kürzester Zeit um den fehlenden Textbaustein ergänzt und neu veröffentlicht. Nach Aussage des Sozialministeriums tritt der Gesetzestext 18 Uhr in Kraft.

„Verstöße gegen die Versammlungsbeschränkungen können zugleich Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen sein und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“ sagte uns eine Sprecherin. Die Polizei sei zudem immer befugt, Platzverweise auszusprechen.

Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ hatten sich bereits über die Gesetzeslücke gefreut und entsprechend mobilisiert. Am Montagabend waren wieder in vielen sächsischen Städten Proteste angekündigt. Fraglich ist, ob das Vorgehen der Landesregierung rechtlichen Bestand hat.