Fallstricke bei Ferienjobs im Freistaat verhindern
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In Sachsen haben diese Woche für Schüler die Sommerferien begonnen. Viele Mädchen und Jungen wollen die Urlaubszeit nutzen, um Geld zu verdienen. Der „DGB Sachsen“ gibt dazu Tipps.
Wer einen Job annimmt, sollte das nur mit einem Vertrag in der Hand tun, warnen Sachsens Gewerkschafter. Nur so seien Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung eindeutig geregelt. Körperlich schwere oder gefährliche Tätigkeiten seien für Jugendliche verboten.
Erlaubt seien leichte Tätigkeiten wie z.B. Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Auch Jobs in der Gastronomie sind beliebt. Anspruch auf den Mindestlohn von 12,41 Euro hätten nur junge Leute ab 18 Jahren.