++ EIL ++

Experten­kommission zeigt Pannen im Fall Al-Bakr auf

Zuletzt aktualisiert:

Im Fall des Chemnitzer Terror­ver­däch­tigen Dschaber al-Bakr hat die unabhän­gige Exper­ten­kom­mis­sion Pannen bei der sächsi­schen Polizei und Schwä­chen im Zusam­men­spiel von Bundes- und Landes­be­hörden ausge­macht. Bei der Festnahme Al-Bakrs habe es Kommu­ni­ka­ti­ons­de­fi­zite gegeben, "mögli­cher­weise auch fehler­hafte Einschät­zungen bei der Zusam­men­stel­lung und bei der Qualität der Einsatz­stäbe", sagte der Kommis­si­ons­vor­sit­zende, der frühere Karls­ruher Verfas­sungs­richter Herbert Landau, dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land (RND). Er sehe aber keine "typisch sächsi­schen Schwä­chen". Der Vorwurf des Staats­ver­sa­gens, der nach der zunächst missglückten Festnahme und der späteren Selbst­tö­tung Al-Bakrs erhoben worden war, sei "absolut überzogen". Al-Bakr war nach der geschei­terten Festnahme von Chemnitz nach Leipzig gefahren und dort von Lands­leuten überwäl­tigt und der Polizei übergeben worden. Zwei Tage später hatte er sich in der Unter­su­chungs­haft mit dem T-Shirt seiner Anstalts­klei­dung an einem Zellen­gitter erhängt. In der Chemnitzer Wohnung fand die Polizei einein­halb Kilo eines hochex­plo­siven Spreng­stoffs, mit dem der Syrer nach Erkennt­nissen der Ermittler einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen verüben wollte. Das neue Bedro­hungs­sze­nario des islamis­ti­schen Terrors "hat aber bei den Handelnden von Polizei und Justiz nach unseren Erkennt­nissen offen­sicht­lich Verun­si­che­rung ausge­löst", konsta­tierte Landau. Auch sei bei der Inhaf­tie­rung Al-Bakrs in der JVA Leipzig "die Fremd­ge­fähr­dung der dienst­tu­enden Beamten und der anderen Gefan­genen offenbar höher einge­schätzt worden als die Suizid­ge­fähr­dung des Häftlings". Landaus Ansicht nach hätte die Selbst­tö­tung verhin­dert werden können, "wenn die Sicher­heits­be­hörden von Bund und Ländern noch besser zusam­men­ge­ar­beitet hätten". Für ein Zentral­ge­fängnis für Terro­risten in Deutsch­land sehe er aber "keine Notwen­dig­keit und auch keine verfas­sungs­recht­liche Grund­lage". Vielmehr müssten die Länder ihre Koope­ra­tion beim Einsatz von Fachper­sonal verbes­sern. Bislang habe die Kommis­sion - der auch der frühere Präsi­dent des Bundes­amtes für Verfas­sungs­schutz, Heinz Fromm, die Psycho­login und Ex-Leiterin der JVA Celle, Katha­rina Benne­feld-Kersten, und der frühere Inspek­teur der Branden­burger Polizei, Jürgen Jakobs, angehören - über 50 Menschen angehört. Mehr Unter­stüt­zung wünschte sich Landau von den Bundes­be­hörden. "Wenn die Bundes­be­hörden noch etwas stärker koope­rieren, lässt sich der aller­dings sehr ehrgei­zige Zeitplan vielleicht doch halten." (dpa)