++ EIL ++

Eltern müssen Schultaschenrechner selbst kaufen

Zuletzt aktualisiert:

Der Vater einer Schülerin aus Limbach-Oberfrohna ist mit seiner Klage auf Kosten­er­stat­tung für einen Taschen­rechner geschei­tert. Nach Auffas­sung des Oberver­wal­tungs­ge­richtes Bautzen hat er daurauf keinen Anspruch. Die Richter hoben ein früheres Urteil des Chemnitzer Verwal­tungs­ge­richtes auf. Begrün­dung: Der Vater hätte den 89 Euro teuren Taschen­rechner für seine Tochter nicht bezahlen dürfen, auch wenn er für den Unter­richt benötigt wird. Statt­dessen hätte der Mann gegen die Schule vor Gericht ziehen sollen.