Eltern müssen Schultaschenrechner selbst kaufen
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Der Vater einer Schülerin aus Limbach-Oberfrohna ist mit seiner Klage auf Kostenerstattung für einen Taschenrechner gescheitert. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen hat er daurauf keinen Anspruch. Die Richter hoben ein früheres Urteil des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes auf. Begründung: Der Vater hätte den 89 Euro teuren Taschenrechner für seine Tochter nicht bezahlen dürfen, auch wenn er für den Unterricht benötigt wird. Stattdessen hätte der Mann gegen die Schule vor Gericht ziehen sollen.