Eltern können Geld für Schultaschenrechner nicht zurückfordern
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Eltern in Sachsen müssen auch in Zukunft für die Anschaffung der Schultaschenrechner ihrer Kinder aufkommen. So lautet ein aktuelles Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Es hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz auf. Dort hatten die Richter der Klage eines Vaters stattgegeben, der die Kosten für den Schultaschenrechner seiner Tochter vom Schulträger, der Stadt Limbach-Oberfrohna, erstatten bekommen wollte. Dagegen hatte die Große Kreisstadt Berufung eingelegt.