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  • Wartezeiten von bis zu zwei Jahren, über 2.400 offene Anträge und Klagen gegen die Stadt – die Lage bei Einbürgerungen in Chemnitz bleibt angespannt.

Einbürgerung in Chemnitz: Zwei Jahre Wartezeit

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Wartezeiten von bis zu zwei Jahren, über 2.400 offene Anträge und Klagen gegen die Stadt – die Lage bei Einbürgerungen in Chemnitz bleibt angespannt.

Zahl offener Anträge steigt weiter

Die Zahl der offenen Einbürgerungsanträge in Chemnitz ist weiter gestiegen. Ende Mai 2025 lagen bei der Stadtverwaltung 2.421 unbearbeitete Anträge vor. Ende 2024 waren es noch knapp 1.900. Das geht aus einer Antwort der Stadt auf eine Stadtratsanfrage der LINKEN hervor. Bereits 2023 hatte sich ein Rückstau von über 850 Verfahren aufgebaut. Im Jahr 2024 kamen mehr als 1.400 neue Anträge hinzu.

Bearbeitung dauert bis zu zwei Jahre

Die Stadt gibt an, dass aktuell rund 18 Monate vergehen, bis ein Antrag erstmals bearbeitet wird. Danach folgen Bearbeitungszeiten von drei Monaten bis zu einem Jahr. Als Grund nennt die Verwaltung unter anderem die hohe Zahl an Anträgen und begrenzte Personalkapazitäten. Derzeit sind 5,7 von 6,8 Stellen in der Staatsangehörigkeitsbehörde besetzt. Optimierungen im Verfahren hätten bereits zu einer Verkürzung der eigentlichen Bearbeitungszeit geführt. So erfolgen keine Beratungsgespräche mehr, Antragsteller sollen im Vorfeld selbst prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen. Auch gesetzliche Änderungen wie die Hinnahme der Mehrstaatigkeit hätten die Abläufe vereinfacht.

Kritik an mangelnder Kommunikation

Der migrationspolitische Sprecher der LINKEN im Stadtrat, André Dobrig, kritisiert die langen Wartezeiten scharf: „Der berühmte Werbespruch ‚Wenn es mal wieder länger dauert…‘ beschreibt gerade sehr gut die Situation beim Stellen eines Einbürgerungsantrags in Chemnitz.“ Antragsteller erhielten oft über viele Monate keine Informationen zum Stand ihrer Verfahren. In der Folge komme es immer häufiger zu Untätigkeitsklagen: 2024 waren es 15, ebenso viele wurden bis Mitte 2025 registriert.

Dobrig bemängelt zudem, dass Anträge nur schriftlich per Post gestellt werden können. Eine digitale Einreichung per E-Mail lehne die Stadt ab. Das koste Zeit – und mitunter die Aufenthaltserlaubnis von dringend benötigten Fachkräften.