- Ein E-Scooter-Fahrer ist in Chemnitz mit 2,78 Promille gestoppt worden. Gegen ihn wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
E-Scooter-Fahrer mit 2,78 Promille gestoppt
Mitten am hellichten Tag... ist ein E-Scooter-Fahrer mit 2,78 Promille durch Altchemnitz gefahren. Polizisten stoppten den Mann auf der Annaberger Straße.
Alkoholgeruch bei Kontrolle
Der Fahrer war am Mittwoch gegen 13.05 Uhr im Bereich Annaberger Straße/Zöblitzer Straße unterwegs. Dort geriet er in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Die Beamten bemerkten Alkoholgeruch. Ein Atemalkoholtest ergab 2,78 Promille. Anschließend musste der deutsche Staatsangehörige zur Blutentnahme.
Strafverfahren nach E-Scooter-Fahrt
Gegen den Mann wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. In der Rechtsprechung wird bei ihnen grundsätzlich die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit angewandt.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr drohen eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Außerdem kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen. Dann kann eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
