Drei Jahre Haft für Messerstecher
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Der Messerstecher, der vor der Diskothek Brauclub einen Türsteher angegriffen hat, muß für drei Jahre hinter Gitter. Das Landgericht verurteilte den Thailänder wegen versuchten Totschlags, wandte bei dem 20-Jährigen aber das Jugendstrafrecht an. Zuvor war ein Gutachter zu dem Schluß gekommen, dass bei dem Angeklagten keine psychische Störung vorliegt und er voll schuldfähig ist. Der Mann hatte im Oktober letzten Jahres versucht, einen Türsteher zu erstechen, weil dieser ihn nicht in den Club ließ. Eine Schutzweste rettet dem Sicherheitsmann das Leben.