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Drei Jahre Haft für Messerstecher

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Der Messer­ste­cher, der vor der Disko­thek Brauclub einen Türsteher angegriffen hat, muß für drei Jahre hinter Gitter. Das Landge­richt verur­teilte den Thailänder wegen versuchten Totschlags, wandte bei dem 20-Jährigen aber das Jugend­straf­recht an. Zuvor war ein Gutachter zu dem Schluß gekommen, dass bei dem Angeklagten keine psychi­sche Störung vorliegt und er voll schuld­fähig ist. Der Mann hatte im Oktober letzten Jahres versucht, einen Türsteher zu erste­chen, weil dieser ihn nicht in den Club ließ. Eine Schutz­weste rettet dem Sicher­heits­mann das Leben.