Das gilt zu Silvester in Chemnitz
Zu Silvester gibt es auch in Chemnitz gesonderte Regelungen. So gilt die allgemeine Ausgangssperre in der Nacht auf den 01.01. nicht. Allerdings gibt es keine Lockerungen für das Treffen von Leuten: es dürfen sich höchstens zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen – Kinder zählen hier nicht mit.
Das Böllerverbot der Stadtverwaltung ist inzwischen sowohl vom Chemnitzer Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt worden. Damit ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den Zeitraum vom 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis 1. Januar 2021, 24 Uhr auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Flächen sowie auf privaten, aber für jedermann zugänglichen Flächen (z.B. Parkplätze von Supermärkten) ausdrücklich untersagt. Ausgenommen ist das Mitführen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, die zur Verwendung in geschlossenen Bereichen und innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind (Tischfeuerwerk u.a.).
Darüber hinaus gilt weiterhin das Alkoholverbot. Die Chemnitzer Polizei will gemeinsam mit dem Ordnungsamt in der Silvesternacht ihre Streifen deutlich verstärken. Wie uns Polizeisprecherin Jana Ulbricht sagte, gehe es hauptsächlich darum, Menschenansammlungen zu verhindern und das Böllerverbot im öffentlichen Raum durchzusetzen.
