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Corona-Lockerungen in Sachsen

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Sachsen hebt heute einige Beschränkungen in der Corona-Pandemie auf: Laut Gesundheitsministerin Köpping werden stufenweise Lockerungen ermöglicht - aber immer mit einer Notbremse. 

Der Grundsatz lautet: Öffnen und testen. Öffnungen mit umfassenden Testpflichten verknüpft. Alle Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März verpflichtet, einmal pro Woche einen Test zu machen. Arbeitgeber müssen das für ihre Beschäftigten kostenlos organisieren. 

Allgemein gilt: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit und in privaten Räumen mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind bei Zusammenkünften maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht. Die bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben und auch die nächtliche Ausgangssperre fällt weg.

Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz weitere 14 Tage nicht erhöht, tritt ab 22. März die nächste Stufe von Lockerungen in Kraft.