- Zentrale der City-Bahn
City-Bahn geht gegen Streiks im Schülerverkehr vor Gericht
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Die Chemnitzer City-Bahn ist vor das Arbeitsgericht gezogen, um zu erreichen, dass der Schülerverkehr künftig nicht mehr bestreikt werden darf. Hintergrund dafür waren die Streikwellen der Gewerkschaft GDL im Jahr 2024. Damals war es dem Verkehrsunternehmen nur per einstweiliger Verfügung gelungen, unangekündigte Streiks im Schülerverkehr einschränken zu lassen.
Entscheidung vertagt
Die City-Bahn hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft - dazu kam es am Mittwoch nicht. Da derzeit keine Streikmaßnahmen angekündigt sind, bestehe auch kein Rechtsschutzinteresse, hieß es zur Begründung. Das Unternehmen überlegt jetzt, ob es in die nächste Instanz geht.
