City-Bahn erwirkt einstweilige Verfügung gegen die GDL
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Im Streit mit der Chemnitzer City-Bahn hat die GDL vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Arbeitsgericht untersagte der Gewerkschaft, weiterhin den Schülerverkehr zu bestreiken. Wie es in einer Mitteilung der City-Bahn heißt, muss der Schülerverkehr morgens und nachmittags gewährleistet sein.
Damit hat sich das Verkehrsunternehmen mit seiner einstweiligen Verfügung gegen die GDL durchgesetzt, die seit Wochen immer wieder ohne Vorankündigung zum Streik aufruft. Sie will damit die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich durchsetzen.