Chemnitzer OB-Wahl ist rechtskräftig
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Die Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl ist rechtskräftig. Gegen die Wahl hatte ein Ehepaar geklagt, das ein Wahlrecht für seine Kinder durchsetzen wollte. Das Verwaltungsgericht hatte den Einspruch Ende Januar zurückgewiesen.
Wie uns ein Gerichtssprecher bestätigte, sei die Frist für weitere Rechtsmittel abgelaufen und das Urteil damit rechtskräftig. Wegen der Klage konnte Oberbürgermeister Sven Schulze offiziell zunächst nur zum sogenannten Amtsverweser vom Stadtrat bestimmt werden.