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Chemnitzer muss Geldstrafe wegen Hakenkreuz-Schwibbogen zahlen

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Ein Chemnitzer, der im November letzten Jahres einen Schwibbogen mit Hakenkreuz ins Fenster gestellt hatte, muss 2.500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte den 36-Jährigen im beschleunigten Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Schwibbogen war laut Staatsanwaltschaft von der Straße aus gut sichtbar gewesen.