Chemnitzer Feuerteufel bleibt hinter Gittern
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Das Urteil gegen den Serienbrandstifter von Chemnitz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Verteidigung auf Revision abgelehnt und damit die Entscheidung des Chemnitzer Landgerichts bestätigt. Der 43-jährige Feuerteufel war im Oktober letzten Jahres zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte mehrere Autos angezündet und war durch spezielle Personenspürhunde der Polizei überführt worden. Die Verteidigung hatte bezweifelt, dass dabei die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.