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Chemnitzer Feuerteufel bleibt hinter Gittern

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Das Urteil gegen den Serien­brand­stifter von Chemnitz ist rechts­kräftig. Der Bundes­ge­richtshof hat den Antrag der Vertei­di­gung auf Revision abgelehnt und damit die Entschei­dung des Chemnitzer Landge­richts bestä­tigt. Der 43-jährige Feuer­teufel war im Oktober letzten Jahres zu knapp sechs Jahren Haft verur­teilt worden. Er hatte mehrere Autos angezündet und war durch spezi­elle Perso­nen­spür­hunde der Polizei überführt worden. Die Vertei­di­gung hatte bezwei­felt, dass dabei die recht­li­chen Voraus­set­zungen einge­halten wurden.