Chemnitzer Eltern scheitern mit Klage gegen OB-Wahl
Die Chemnitzer Oberbürgermeisterwahl war rechtens - das hat das Verwaltungsgericht der Stadt entscheiden. Eine Familie hatte geklagt, sie wollte ihre minderjährigen Kinder auch wählen lassen. Nach Ansicht der Eltern ist die Altersgrenze von 18 Jahren für Wahlberechtigte willkürlich und verletze Jüngere in ihrer Menschenwürde.
Dieser Argumentation folgten die Richter aber nicht. Sie verwiesen auf das Grundgesetz, wo das Wahlrecht klar geregelt ist. Demnach darf bei der Bundestagswahl nur seine Stimme abgeben, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dies sei auch auf Ebene der Länder und Kommunen zu beachten - zumindest bestehe keine Pflicht, diese Altersgrenze bei Bürgermeisterwahlen zu lockern, entschieden die Richter.
Wegen des Rechtsstreits konnte der Wahlgewinner Sven Schulze bisher nicht regulär ins Amt des Oberbürgermeisters eingeführt werden. Das muss auch weiterhin warten, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Klägern bleibt noch der Gang zum Oberverwaltungsgericht. Solange kann der gewählte OB nicht offiziell vereidigt werden.
