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Chemnitz will Allgemeinverfügung anpassen

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Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaates bleibt die Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz trotzdem weiter bestehen. Viele Regelungen seien darin bereits enthalten, hieß es aus dem Rathaus. Das heißt, die Sperrstunde und auch die Regeln für Veranstaltungen und private Feiern gelten unverändert.

Einige Punkte sollen aber angepasst werden, zum Beispiel was den Besuch in Pflegeheimen betrifft. Hier gab es in den letzten Tagen viel Kritik, weil ein strenges Besuchsverbot mit nur wenigen Ausnahmen verhängt worden war. Ab Freitag gibt es außerdem wieder einen Wochenmarkt, dort gilt allerdings Maskenpflicht.

Keine einheitliche Lösung ist dagegen für die Weihnachtsmärkte in Sachsen in Sicht, hier will das Land den Kommunen die Entscheidung überlassen. In der Verordnung des Landes heißt es dazu:

„Für die Weihnachtsmärkte gilt weiterhin, dass ab einer Inzidenz von 20 der Veranstalter verpflichtet ist, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, welches dann weitere Maßnahmen anordnen kann. Die zuständige Kommune verantwortet die Durchführung des Marktes.“