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  • Auch mit Gießkannen darf ab morgen (18. Juli) in Chemnitz kein Wasser mehr aus Flüssen geschöpft werden.

Chemnitz stoppt das Schöpfen und Pumpen

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Ab Donnerstag ist Schluss mit dem Gießen aus Bach und Fluss. Die Stadt Chemnitz verbietet ab dem 18. Juli das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern – ganz gleich, ob per Pumpe, Schlauch oder mit der Gießkanne. Die Regelung betrifft alle Bäche und Flüsse im Stadtgebiet. Also nicht nur die Chemnitz, sondern auch kleinere Gewässer wie Kappelbach oder Pleißenbach. Grund ist der anhaltend niedrige Wasserstand. Am Pegel Müllerstraße misst die Chemnitz aktuell nur 27 Zentimeter – das ist deutlich unter dem langjährigen Mittel.

Verbot bis Ende Oktober

Die neue Vorschrift gilt bis einschließlich 31. Oktober 2025. Rechtskräftig wird sie mit der öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt (Ausgabe 29). Danach darf kein Wasser mehr für den sogenannten Eigentümer-, Anlieger- oder Gemeingebrauch entnommen werden. Das betrifft Gartenbesitzer, Landwirte – aber auch alle, die bisher mit der Gießkanne zum Bach gingen. Egal, ob aus reiner Notwendigkeit oder Gewohnheit.

Wenig Regen, viel Verdunstung

Laut Umweltamt liegt der Wasserspiegel in nahezu allen Gewässern der Stadt unter dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss. Gleichzeitig regnet es zu wenig, und die anhaltend hohen Temperaturen sorgen für zusätzliche Verdunstung. Gewitter bringen kaum Entlastung, da sie meist nur lokal begrenzt auftreten. Schon geringe Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht kippen: Die Sauerstoffwerte sinken, Algen wuchern, Kleinstlebewesen und Fische sterben. Gleichzeitig wird berichtet, dass an vielen Stellen unzulässig gestaut oder gebaggert wird, um Wasser besser abpumpen zu können.

Fragen zur Regel?

Wer unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht, kann sich direkt an die Untere Wasserbehörde im Umweltamt wenden – telefonisch unter 0371 488-3651 oder per E-Mail an umweltamt.wasser@stadt-chemnitz.de.