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Chemnitz erlässt strenge Regeln zum Schutz vor der Vogelgrippe

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Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Burgstädt verschärft auch Chemnitz die Regeln für Geflügelhalter. In mehreren Stadtteilen - von Wittgensdorf bis Schloßchemnitz - gilt ein Beobachtungskreis. Hühner, Enten und andere Vögel dürfen in dem Bereich nur in Ställen oder Volieren untergebracht werden. Außerdem muss sich jeder Geflügelhalter beim Veterinäramt melden

Das Verkaufen oder Transportieren von Vögeln und deren Produkten wie Eiern ist untersagt. Es kann aber eine Ausnahmegenehmigung durch das Veterinäramt erfolgen. Für Jäger gilt ein Jagdverbot. Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Geflügelpest in Chemnitz ausbreitet.
Folgende Stadtteile sind betroffen:

In einer kleinen Geflügelhaltung in Burgstädt war bei zwei Hühnern am Dienstagabend das Virus nachgewiesen worden. Alle Hühner waren innerhalb kürzester Zeit verendet. Deshalb gilt im Landkreis Mittelsachsen ebenfalls ein Sperrbezirk mit verschärften Regeln, der viele Gemeinden wie Hartmannsdorf, Lunzenau oder Penig betrifft.