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Chemnitz verschärft Corona-Regeln - neue Verfügung

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Angesichts steigender Corona-Zahlen tritt ab Mittwoch in Chemnitz eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie orientiert sich an der sächsischen Corona-Schutzverordnung, die seit Dienstag gilt.

Demnach muss künftig im gesamten Innenstadtbereich eine Maske getragen werden - auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen gilt ein Alkoholverbot. Speisen und Getränke dürfen in Gaststätten und an Verkaufsständen abgeholt werden, wenn keine Wartezeiten entstehen und der Abstand eingehalten wird. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

Das Haus oder die Wohnung dürfen die Chemnitzer nur noch mit einem triftigen Grund verlassen, also zum Beispiel zur Arbeit, zur Schule oder zum Arzt. Versammlungen werden auf eine Teilnehmerzahl von maximal 200 Personen beschränkt.

Die wichtigsten Regelungen (gültig vom 1. bis 28. Dezember 2020) im Überblick:

• Kontakte werden auf fünf Personen aus maximal zwei Hausständen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre zählen nicht zu den fünf Personen

• Über Weihnachten dürfen sich abweichend davon zehn Personen aus dem engsten familiären Umfeld treffen. Auch hier zählen die Kinder nicht zu den zehn Personen.

• Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend zu tragen in allen Bussen und Bahnen, in allen Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einkaufszentren auch außerhalb der Läden, Verwaltungen, Banken, Versicherungen und Sparkassen, in und vor Kirchen und anderen religiösen Gemeinschaften, auf dem Gelände von Kitas, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen,

• An Haltestellen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzonen und Sportflächen, auf Wochenmärkten gilt die Maskenpflicht von 6 bis 24 Uhr

• Grundsätzlich ist die Maske auch auf Arbeit oder in Gebäuden zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Verkaufsflächen

• Alle Geschäfte, die geöffnet sind, müssen ein Hygienekonzept haben. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend

o In Läden bis 800 qm dürfen sich maximal ein Kunde pro 10 qm aufhalten

o In Läden über 800 qm dürfen sich maximal ein Kunde pro 20 qm aufhalten

o In Einkaufszentren gilt die Gesamtfläche für die Berechnung, es müssen Einlasskonzepte vorliegen

Versammlungen

• Versammlungen sind bis zu 1000 Personen von den Ordnungsbehörden zu genehmigen, wenn alle Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird und die Versammlung nur an einer Stelle stattfindet.

• Bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner fünf Tage hintereinander ist die Teilnehmerzahl auf 200 beschränkt.

Zusätzliche Regeln der Stadt Chemnitz – lt. Allgemeinverfügung:

• Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Anlagen in der Chemnitzer Innenstadt dürfen keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.

• In diesem Bereich ist auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Ausnahmen gelten für Radfahrer und Jogger.

• Alkoholische Getränke dürfen im gesamten Stadtgebiet von 22 bis 6 Uhr nicht von Verkaufsstellen, einschließlich Tankstellen und gastronomischen Betrieben, verkauft werden. Dies gilt auch für Lieferdienste.

• Mitnahmefähige Speisen und Getränke zum Verzehr zu Hause z.B. aus Restaurants oder ähnlichem dürfen nur abgeholt werden. Der Verzehr ist im öffentlichen Raum untersagt.

• Die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen ist auf 25 Personen beschränkt.

Maskenpflicht in der Innenstadt

Zusätzlich zu den Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gilt gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz vom 30. November 2020 Maskenpflicht auch unter freiem Himmel im ausgewiesenen Innenstadtbereich (Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr)

Der Bereich umfasst: Brückenstraße ab Theaterstraße, Kreuzungsbereich Brückenstr./Str. der Nationen / Bahnhofstraße Bahnhofstraße zwischen Brückenstraße und Falkeplatz Theaterstraße ab Falkeplatz bis Brückenstraße. jeweils auf beiden Straßenseiten einschließlich der Gehwege

Fußgängerzonen außerhalb des ausgewiesenen Innenstadtbereiches: Brühlboulevard, zwischen Georgstraße und Untere Aktienstraße Fußgängerboulevard ab Sachsenhalle (Sporthalle) bis zum Ikarus-Center in Kappel

Ausnahmen bestehen für Radfahrer und Jogger.

Im ausgewiesenen Innenstadtbereich sowie in Einkaufspassen und -zentren im weiteren Stadtgebiet dürfen zudem keine alkoholischen Getränke konsumiert werden.