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Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Der Busfahrer, der auf der Stoll­berger Straße einen Betrun­kenen überfahren hat, muss wegen fahrläs­siger Tötung eine Geldstrafe von 3.600 Euro bezahlen. Das Landge­richt lehnt die Berufung des 34-Jährigen ab und bestä­tigte damit ein Urteil aus erster Instanz. Bei dem Unfall im Jahr 2013 war ein auf der Fahrbahn liegender Mann erfasst und zu Tode geschleift worden. Der Busfahrer hatte den 34-Jährigen bemerkt, ihn aller­dings für einen Müllsack gehalten.