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Bundesrichter heben Urteil zu Doppelmord in Plauen wieder auf

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Der Bundes­ge­richtshof hat die vom Landge­richt Chemnitz angeord­nete Unter­brin­gung eines freige­spro­chenen Doppel­mör­ders in der Psych­ia­trie aufge­hoben. Die Gefähr­lich­keit des 42-jährigen Vietna­mesen sei nicht ausrei­chend begründet worden, hieß es zur Erklä­rung. In dem Verfahren war eine 1994 verhängte lebens­lange Freiheits­strafe nachträg­lich aufge­hoben worden. Statt­dessen schickten die Chemnitzer Richter den Mann wegen einer schizo­phrenen Erkran­kung in die Psycha­trie. Er hatte damals in Plauen zwei Lands­leute regel­recht hinge­richtet. Mit dem Fall muss sich nun das Dresdner Landge­richt beschäf­tigen.