Bundesrichter heben Urteil zu Doppelmord in Plauen wieder auf
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Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Chemnitz angeordnete Unterbringung eines freigesprochenen Doppelmörders in der Psychiatrie aufgehoben. Die Gefährlichkeit des 42-jährigen Vietnamesen sei nicht ausreichend begründet worden, hieß es zur Erklärung. In dem Verfahren war eine 1994 verhängte lebenslange Freiheitsstrafe nachträglich aufgehoben worden. Stattdessen schickten die Chemnitzer Richter den Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung in die Psychatrie. Er hatte damals in Plauen zwei Landsleute regelrecht hingerichtet. Mit dem Fall muss sich nun das Dresdner Landgericht beschäftigen.