Bundeskartellamt verhängt 12,44 Millionen Euro Strafe
Das Bundeskartellamt hat wegen verbotener Absprachen im Bereich von Anzeigenblättern in Sachsen eine Strafe von 12,44 Millionen Euro gegen drei Verlage verhängt. Die Mutterkonzerne der Sächsischen Zeitung, der Freien Presse, sowie die Weiss-Gruppe (ein großes Verlags- und Medienhaus mit Beteiligung an fast 30 Unternehmen im Print- und Medienbereich), hatten sich laut Kartellamt auf die Einstellung konkurrierender Zeitungen in Chemnitz und Dresden verständig, den Markt also aufgeteilt. Diese koordinierte Stilllegung der Anzeigenblätter ist kartellrechtlich verboten, dies sei den Verlagen bewusst gewesen, hieß es in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. Dort heißt es:Zu der Absprache kam es im Rahmen eines Treffens auf dem Leipziger Flughafen im April 2013 sowie weiterer Kontakte in der Folgezeit. Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes waren durch einen Hinweis aus dem Markt eingeleitet worden. Im Juni 2015 durchsuchte das Bundeskartellamt Standorte der drei Unternehmen.Mit allen genannten Unternehmen sowie den verantwortlich Handelnden wurde eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt. Die drei Unternehmen haben bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert und dementsprechend eine Ermäßigung der Bußgelder erhalten.