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Bundesge­richtshof soll Urteil gegen Todesschütze prüfen

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Der Prozess um den Todes­schützen von Seifers­bach wird mögli­cher­weise neu aufge­rollt. Der zu lebens­langer Haft verur­teilte Mann aus Hessen hat Revision gegen das Urteil einge­legt, das teilte heute das Chemnitzer Landge­richt mit. Jetzt muss der Bundes­ge­richtshof das Verfahren prüfen. Der 53-jährige war wegen eines beson­ders schweren Fall des Totschlags schuldig gespro­chen worden. Er hatte im Mai letzten Jahres in Seifers­bach bei Rossau seine 14 Jahre jüngere Frau mit einem Gewehr hinter­rücks erschossen.