Bundesgerichtshof soll Urteil gegen Todesschütze prüfen
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Der Prozess um den Todesschützen von Seifersbach wird möglicherweise neu aufgerollt. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mann aus Hessen hat Revision gegen das Urteil eingelegt, das teilte heute das Chemnitzer Landgericht mit. Jetzt muss der Bundesgerichtshof das Verfahren prüfen. Der 53-jährige war wegen eines besonders schweren Fall des Totschlags schuldig gesprochen worden. Er hatte im Mai letzten Jahres in Seifersbach bei Rossau seine 14 Jahre jüngere Frau mit einem Gewehr hinterrücks erschossen.