Biergarten, Kino und andere: Jetzt wird auch im Kreis Zwickau gelockert
Es gibt wieder ein Stück Erleichterung. Nachdem der Landkreis an fünf Werktagen unter der Inzidenz von 100 lag, gilt ab Donnerstag eine Reihe von Lockerungen. Unter anderem können Biergärten und Baumärkte öffnen. Die Ausgangssperre entfällt. Mehr Sport ist möglich, auch mehr Kultur. Darüber informierte am Mittwochnachmittag das Landratsamt.
Bei allem gibt es das „Kleingedruckte“. Bei der Außengastronomie wird zum Beispiel verlangt, dass vorher die Plätze reserviert wurden und Kontaktdaten erfasst werden. Kinos, Theater, Museen und ähnliche Kultureinrichtungen dürfen ihr Publikum hereinbitten, wenn vorher ein Termin gebucht wurde, dabei der Kontakt erfasst wurde und ein tagesaktueller Test vorgelegt wird. Von der Testpflicht befreit sind vollständig Geimpfte und Genesene.
Diese Übersicht des Landratsamtes zeigt, welche Regelungen unter anderem in Kraft treten:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum
Maximal dürfen sich zwei Haushalte treffen, in geschlossenen Räumen darf die Gesamtzahl von fünf Personen, im Außenbereich von zehn Personen nicht überschritten werden. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht berücksichtigt.
Ausgangssperre
Die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird aufgehoben.
Läden und Geschäfte
Neben dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs dürfen auch Baumärkte und Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen uneingeschränkt öffnen. Eine Terminvereinbarung und ein Negativtest sind nicht notwendig.
Körpernahe Dienstleistungen
Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung und tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich. (Für körpernahe Dienstleistungen, die medizinisch notwendig sind, ist dies nicht erforderlich.)
Außengastronomie
Die Außengastronomie kann für Gäste mit vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation für die Kontakterfassung öffnen. Sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen.
Beherbergung
Ferienwohnungen und Campingplätze können zu touristischen Zwecken vermietet werden. Bei Anreise sind notwendig: tagesaktueller Test, Kontaktnachverfolgung und -erfassung.
Versammlungen
Unter freiem Himmel sind Versammlungen im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes ausschließlich ortsfest und mit maximal 1 000 Personen zulässig.
Kulturstätten
Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.
Sport
Besonderer Sport wird erweitert zugelassen (Dienstsport, sportwissenschaftliche Studiengänge, Leistungssport, Ausbildung). Kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen einschließlich Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen sind mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung zugelassen.
Botanische und zoologische Gärten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen
Besuche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen im Außenbereich (mit jeweils höchstens zehn Personen) sind zulässig mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung.
Kunst-, Musik- und Tanzschulen
Musik-, Tanz- und Kunstschulen dürfen mit Kontakterfassung öffnen. Personen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen. Der Musikunterricht durch freiberufliche Musikpädagogen ist unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.
Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und Genesene. Die Amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.