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BGH muss Urteile gegen „Revolution Chemnitz“ prüfen

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Die Urteile gegen die Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung Revolution Chemnitz werden vom Bundesgerichtshof überprüft. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt, teilte das Oberlandesgericht in Dresden mit. Bis zu einer Entscheidung wird es allerdings einige Zeit dauern.

Die 22 bis 32 Jahre alten Männer waren im März zu Freiheitsstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an - nur beim Rädelsführer auch die ebenfalls angeklagte Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.

Die Generalbundesanwälte hatten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt und den Beschuldigten eine „offen nationalsozialistische Gesinnung“ attestiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche oder mildere Strafen gefordert.