Bewährungsstrafen im Prozess um Verabredung zum Mord verhängt
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Im Prozess um eine Verabredung zum Mord hat das Chemnitzer Landgericht für die beiden Angeklagten Bewährungsstrafen verhängt. Die Männer hatten sich in einem Chat ausgemalt, einen Jungen in einem alten Fabrikgebäude zu missbrauchen und zu töten. Das allein ließ das Gericht als Beweis für eine Mordabsicht aber nicht gelten. Die Männer wurden dennoch verurteilt: wegen sexuellen Missbrauchs. Hierfür reicht es laut Gesetz schon aus, dass einer der Angeklagten dem anderen den Jungen zum Mißbrauch angeboten hatte. Neben einem Jahr auf Bewährung müssen die 27 und 36 Jahre alten Männer jeweils ein Monatsgehalt an einen Sozialverein zahlen.