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Bewährungsstrafen im Prozess um tödlichen Fenstersturz

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Im Prozess um den tödli­chen Fenster­sturz im Asylbe­wer­ber­heim Kappel hat das Landge­richt die Urteile gespro­chen. Wegen Körper­ver­let­zung mit Todes­folge wurden zwei der angeklagten Tunesier zu je zwei Jahren auf Bewäh­rung verur­teilt. Die beiden anderen Nordafri­kaner wurden freige­spro­chen, ihnen konnte eine Betei­li­gung an der Tat nicht nachge­wiesen werden. In dem Fall waren drei Tunesier von Lands­leuten derart bedrängt worden, dass sie aus dem Fenster des Asylbe­wer­ber­heims an der Haydn­straße sprangen. Ein 21-Jähriger kam dabei ums Leben.