Bewährungsstrafen für Neonazi-Rädelsführer
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Die früheren Anführer der verbotenen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ sind in einem zweiten Prozess zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Geldstrafe. Das Dresdner Landgericht befand die fünf Männer der schweren Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig. Die verhältnismäßig milden Strafen wurden mit den veränderten Lebenswandel der Angeklagten begründet. Sie hätten teilweise Familie und gingen jetzt einer geregelten Arbeit nach. Der Fall musste neu aufgerollt werden, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aus dem Jahr 2008 kassiert hatte.