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Bewährungsstrafen für Neonazi-Rädelsführer

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Die früheren Anführer der verbo­tenen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ sind in einem zweiten Prozess zu Bewäh­rungs­strafen verur­teilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Geldstrafe. Das Dresdner Landge­richt befand die fünf Männer der schweren Körper­ver­let­zung und Bildung einer krimi­nellen Verei­ni­gung für schuldig. Die verhält­nis­mäßig milden Strafen wurden mit den verän­derten Lebens­wandel der Angeklagten begründet. Sie hätten teilweise Familie und gingen jetzt einer geregelten Arbeit nach. Der Fall musste neu aufge­rollt werden, nachdem der Bundes­ge­richtshof ein erstes Urteil aus dem Jahr 2008 kassiert hatte.