Bewährungsstrafe für Todesfahrer bestätigt
Im Berufungsprozess gegen den Todesfahrer von der Dresdner Straße ist die im letzten Jahr verhängte Bewährungsstrafe bestätigt worden. Der von dem 21-Jährigen verursachte Crash sei ein einmaliger Vorfall gewesen, so die Begründung des Landgerichts. Sonst habe sich der junge Mann bisher nichts zu Schulden lassen kommen. Strafmildernd wirkte sich zudem aus, dass die Gutachter bei ihm geistige Defizite feststellten. Der 21-Jährige hatte im Vollrausch eine Radfahrerin auf der Dresdner Straße totgefahren und war anschließend geflüchtet. Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers wollten dafür eine Haftstrafe erreichen. Der 21-Jährige war im Juli 2012 vom Amtsgericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht blieb damals deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die schon damals eine mehrjährige Haftstrafe für den Angeklagten gefordert hatte. Auch der Vertreter der Nebenklage hätte den Raser lieber hinter Gitter gesehen.Der 21-Jährige hatte die Radfahrerin im April 2011 in Höhe der Fürstenstraße mit seinem Wartburg gerammt und war einfach weitergefahren. Die junge Frau starb kurze Zeit später nach einer Not-OP im Krankenhaus. Nach Aussage eines Gutachters hatte der Mann zum Unfallzeitpunkt zwischen 1,6 und 2,0 Promille Alkohol intus. Er wurde wenige Minuten später von der Polizei zu Hause in Neukirchen festgenommen. Bis dorthin war er noch mit seinem völlig demolierten Wartburg gefahren. Ärzte stellten bei ihm ein Aufmerksamkeitsdefizit, Hyperaktivität sowie eine zentrale Fehlhörigkeit fest. Den Führerschein hatte er erst ein knappes halbes Jahr zuvor bestanden, und das auch erst, nachdem er die Theorie mehrmals wiederholt hatte. In der Verhandlung heute entschuldigte sich der junge Mann erneut für seine Tat. Es sei ein Fehler gewesen, betrunken ins Auto zu steigen.