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Bewährungsstrafe für Todesfahrer bestätigt

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Im Berufungs­pro­zess gegen den Todes­fahrer von der Dresdner Straße ist die im letzten Jahr verhängte Bewäh­rungs­strafe bestä­tigt worden. Der von dem 21-Jährigen verur­sachte Crash sei ein einma­liger Vorfall gewesen, so die Begrün­dung des Landge­richts. Sonst habe sich der junge Mann bisher nichts zu Schulden lassen kommen. Straf­mil­dernd wirkte sich zudem aus, dass die Gutachter bei ihm geistige Defizite feststellten. Der 21-Jährige hatte im Vollrausch eine Radfah­rerin auf der Dresdner Straße totge­fahren und war anschlie­ßend geflüchtet. Die Staats­an­walt­schaft und die Familie des Opfers wollten dafür eine Haftstrafe errei­chen. Der 21-Jährige war im Juli 2012 vom Amtsge­richt zu einer zweijäh­rigen Bewäh­rungs­strafe verur­teilt worden. Das Amtsge­richt blieb damals deutlich unter der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft, die schon damals eine mehrjäh­rige Haftstrafe für den Angeklagten gefor­dert hatte. Auch der Vertreter der Neben­klage hätte den Raser lieber hinter Gitter gesehen.Der 21-Jährige hatte die Radfah­rerin im April 2011 in Höhe der Fürsten­straße mit seinem Wartburg gerammt und war einfach weiter­ge­fahren. Die junge Frau starb kurze Zeit später nach einer Not-OP im Kranken­haus. Nach Aussage eines Gutach­ters hatte der Mann zum Unfall­zeit­punkt zwischen 1,6 und 2,0 Promille Alkohol intus. Er wurde wenige Minuten später von der Polizei zu Hause in Neukir­chen festge­nommen. Bis dorthin war er noch mit seinem völlig demolierten Wartburg gefahren. Ärzte stellten bei ihm ein Aufmerk­sam­keits­de­fizit, Hyper­ak­ti­vität sowie eine zentrale Fehlhö­rig­keit fest. Den Führer­schein hatte er erst ein knappes halbes Jahr zuvor bestanden, und das auch erst, nachdem er die Theorie mehrmals wieder­holt hatte. In der Verhand­lung heute entschul­digte sich der junge Mann erneut für seine Tat. Es sei ein Fehler gewesen, betrunken ins Auto zu steigen.