Bestechung im Schatten des Christmarktes
Adventszeit im Erzgebirge. Es lichtelt und weihräuchert. Die Luft über den Märkten mit ihren spitzgiebeligen Häusern ist glühweinschwanger. Einheimische und Touristen sind selig. Auf den ersten Blick kein Ort, der Raum für Mauscheleien bietet - möchte man glauben und weiß doch, dass es auch im Schatten der Weihnachtsbeleuchtungen in Einzelfällen nicht ganz legal zugeht.
Der Fall aus Freiberg
Ein Fall von Bestechung wurde jetzt vor dem Landgericht in Chemnitz verhandelt. Ein Fall, der schon seit Jahren die Justiz beschäftigt. Der idyllische Tatort ist der Christmarkt von Freiberg. Genau die romantische Hütte einer Waffel- und Glühweinverkäuferin.
Damit die alle Jahre wieder an derselben Stelle steht und es in der Kasse „Kling-Glöckchen-klingelingeling“ macht, legte sie einer Angestellten des Stadtmarketings Jahr für Jahr im Advent einen Briefumschlag mit Scheinchen auf den Gabentisch.
Mal waren es 100 Euro, ein anderes Mal 150 Euro. Von 2012 bis 2016 ging das so. Doch 2017 war der Stammplatz plötzlich weg - und die empörte Händlerin beschwerte sich darüber höchst persönlich im Rathaus. Ihr war es schlichtweg egal, dass sie sich selbst und die Geldempfängerin ans Messer der Justiz lieferte.
Mehrere Prozesse
Es folgten mehrere Gerichtsverhandlungen. Zunächst gab es für beide Frauen Bewährungsstrafen, die dann vom Landgericht Chemnitz aufgehoben wurden: Freispruch. Dieses Urteil kippte das OLG Dresden und es gab neue Prozesse. Dabei wurde der Freispruch für die Marketing-Mitarbeiterin bestätigt.
Finales Urteil vom Landgericht Chemnitz
Gegen die Händlerin wurde das finale Urteil gestern (8. April) gesprochen. Es lautet: Die Angeklagte wird wegen Bestechung in fünf Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und muss als Bewährungsauflage 800 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen.