Besetzung der Rats-Ausschüsse ist rechtswidrig
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Die beratenden Ausschüsse des Stadtrates müssen neu gewählt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden. Begründung: die Besetzung der Gremien spiegele nicht das Kräfteverhälntniss im Stadtrat wider und sei daher rechtswidrig. Die Richter gaben damit der FDP recht, die seit der Kommunalwahl nur mit jeweils einem Abgeordneten in den Ausschüssen vertreten ist. Das Urteil ist unanfechtbar. Welche Auswirkungen es auf die bereits gefassten Beschlüsse hat, ist noch völlig unklar.