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Besetzung der Rats-Ausschüsse ist rechtswidrig

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Die beratenden Ausschüsse des Stadt­rates müssen neu gewählt werden. Das hat das Oberver­wal­tungs­ge­richt in Bautzen entschieden. Begrün­dung: die Beset­zung der Gremien spiegele nicht das Kräfte­ver­hälnt­niss im Stadtrat wider und sei daher rechts­widrig. Die Richter gaben damit der FDP recht, die seit der Kommu­nal­wahl nur mit jeweils einem Abgeord­neten in den Ausschüssen vertreten ist. Das Urteil ist unanfechtbar. Welche Auswir­kungen es auf die bereits gefassten Beschlüsse hat, ist noch völlig unklar.