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Beschwerde gegen Asylunterkunft in Einsiedel abgewiesen

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Das Verwal­tungs­ge­richt hat die Beschwerde eines Anwoh­ners gegen die Flücht­lings­un­ter­kunft in Einsiedel abgewiesen. Es sah keine Gründe dafür, die Bauge­neh­mi­gung für die Erstauf­nah­me­ein­rich­tung auszu­setzen. Der Kläger hatte argumen­tiert, dass im Falle eines Brandes von der Unter­kunft ein erheb­li­ches Gefah­ren­po­ten­zial ausgehe. Außerdem führe eine solche Einrich­tung in einem Wohnge­biet zu einer Lärmbe­läs­ti­gung. Das Gericht sah das nicht so. Weder sei die Brand­schutz­ver­ord­nung verletzt, noch spielten etwaige Störungen durch Flücht­linge eine baurecht­liche Rolle.