Beschwerde gegen Asylunterkunft in Einsiedel abgewiesen
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Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Anwohners gegen die Flüchtlingsunterkunft in Einsiedel abgewiesen. Es sah keine Gründe dafür, die Baugenehmigung für die Erstaufnahmeeinrichtung auszusetzen. Der Kläger hatte argumentiert, dass im Falle eines Brandes von der Unterkunft ein erhebliches Gefahrenpotenzial ausgehe. Außerdem führe eine solche Einrichtung in einem Wohngebiet zu einer Lärmbelästigung. Das Gericht sah das nicht so. Weder sei die Brandschutzverordnung verletzt, noch spielten etwaige Störungen durch Flüchtlinge eine baurechtliche Rolle.