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Gericht: Metaller-Warnstreik doch rechtens

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Die IG Metall hatte für den heutigen Freitag die Beschäftigten von Volkswagen in Zwickau und Dresden zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Er sollte 6 Uhr beginnen. Auch die Mitarbeiter des Zulieferers SAS Autosystemtechnik in Meerane sollten mitziehen.

Die Gewerkschaft wollte vor der vierten Verhandlungsrunde am Montag in Chemnitz Druck auf die Arbeitgeber aufbauen. Sie hatte einen finanziellen Ausgleich („Angleichungsgeld“) für die drei Stunden verlangt, die im Osten länger gearbeitet werden muss als im Westen. Dort gilt in der Branche eine 35-Stunden-Woche.

Doch der Streik wurde abgesagt. Zuvor hatte der sächsische Arbeitgeberverband beim Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung erwirkt. Stein des Anstoßes ist diese Forderung nach einem Angleichungsgeld, das die Arbeitgeber als „Tarnung“ für die Einführung der 35-Stunden-Woche sehen. Das Gericht hat entschieden, dass mit dieser Forderung nicht zu weiteren Warnstreiks aufgerufen werden kann.

Die ausgefallenen VW-Schichten werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, wurden die Beschäftigten von der Unternehmensleitung informiert, weil das Werk aus logistischen Gründen so schnell nicht wieder hochgefahren werden kann.

Update 15:15 Uhr: Die Warnstreiks sind doch rechtmäßig. Das Landesarbeitsgericht in Chemnitz änderte am Freitag eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig vom Donnerstag ab. Demnach darf die IG Metall zu Arbeitsniederlegungen aufrufen. Das Arbeitsgericht Leipzig hatte dem Antrag des Arbeitgeberverbandes per Einstweiliger Verfügung stattgegeben. Die Wochenarbeitszeit sei über den derzeit gültigen Manteltarifvertrag geregelt - daher gelte eine Friedenspflicht, hatte die 9. Kammer des Leipziger Arbeitsgerichts ihre Entscheidung begründet. Daraufhin waren sämtliche Warnstreiks abgesagt worden. In der Berufung bekam die Gewerkschaft nun recht. Die Friedenspflicht greife nicht, weil es sich um eine Entgeltregelung handele, die nicht im Manteltarifvertrag geregelt sei, hieß es in der Begründung der Chemnitzer Richter. Die Entscheidung ist rechtskräftig.