Begrenzte Impfpflicht in Deutschland kommt
Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wird es in Deutschland eine Impfpflicht geben - allerdings begrenzt auf Gesundheitspersonal. Dies sowie weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie haben Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen. Der von der neuen Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmten im Parlament auch die CDU/CSU und in der Länderkammer die unionsgeführten Länder zu.
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken müssen nun bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Neben Ärzten können künftig auch Apotheker, Zahn- und Tierärzte impfen. Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Regelungen werden ergänzt und verlängert.
Für das Gesetz stimmten im Bundestag 571 Abgeordnete. Es gab 80 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen. Der Bundesrat nahm es später einstimmig an. In seiner ersten Bundestagsrede als Gesundheitsminister sagte Karl Lauterbach, die Ampel-Koalition habe sich Vieles vorgenommen. „Aber das oberste Ziel ist für uns der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise. Wir werden daher alles tun, um diese Krise so schnell wie möglich zu beenden.“ Dafür werde die Regierung eng mit den „konstruktiv gewählten Teilen der Opposition“ zusammenarbeiten. „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle. Das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik.“ (dpa)
