Beamte mit Klage gegen Weihnachtsgeldstreichung erfolgreich
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Die Kürzung des Weihnachtsgeldes für sächsische Beamte ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der entsprechende Beschluss wurde am Freitagvormittag veröffentlicht.Seit 2011 wurde das Weihnachtsgeld für die rund 32.000 Staatsdiener gestrichen, um den Haushalt zu sanieren. Der Freistaat wollte durch die Kürzung etwa 23 Millionen Euro einsparen.Laut Gericht sei nicht hinreichend deutlich erkennbar, dass diese Maßnahme Teil eines Gesamtkonzepts der Haushaltskonsolidierung sei. Wie der DGB mitteilte, hatten über 25.000 Beamte Widerspruch eingelegt. Der DGB fordert nun vom Freistaat die Nachzahlung des Weihnachtsgeldes seit 2011 ein.