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Beamte mit Klage gegen Weihnachts­geld­streichung erfolgreich

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Die Kürzung des Weihnachts­geldes für sächsi­sche Beamte ist verfas­sungs­widrig. Das hat das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt entschieden. Der entsprechende Beschluss wurde am Freitagvormittag veröffentlicht.Seit 2011 wurde das Weihnachts­geld für die rund 32.000 Staats­diener gestri­chen, um den Haushalt zu sanieren. Der Freistaat wollte durch die Kürzung etwa 23 Millionen Euro einsparen.Laut Gericht sei nicht hinrei­chend deutlich erkennbar, dass diese Maßnahme Teil eines Gesamt­kon­zepts der Haushalts­kon­so­li­die­rung sei. Wie der DGB mitteilte, hatten über 25.000 Beamte Wider­spruch einge­legt. Der DGB fordert nun vom Freistaat die Nachzah­lung des Weihnachts­geldes seit 2011 ein.