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Bauunter­nehmerin wegen Schwarzarbeit verurteilt

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Durch Schwarz­ar­beit hat eine Chemnitzer Bauun­ter­neh­merin einen Schaden von knapp 300.000 Euro verur­sacht. Das Amtsge­richt verur­teilte die Frau jetzt zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, die Strafe wurde aller­dings zur Bewäh­rung ausge­setzt. Die Unter­neh­merin hatte ihre Mitar­beiter gar nicht oder nur als gering­fügig Beschäf­tigte angemeldet, über mehrere Jahre hinweg wurden keine Sozial­ver­si­che­rungs­bei­träge gezahlt. Auch gegen­über der Urlaubs- und Lohnaus­gleichs­kasse des Bauge­werbes machte die Frau falsche Angaben.