Bauunternehmerin wegen Schwarzarbeit verurteilt
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Durch Schwarzarbeit hat eine Chemnitzer Bauunternehmerin einen Schaden von knapp 300.000 Euro verursacht. Das Amtsgericht verurteilte die Frau jetzt zu einem Jahr und sechs Monaten Haft, die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Unternehmerin hatte ihre Mitarbeiter gar nicht oder nur als geringfügig Beschäftigte angemeldet, über mehrere Jahre hinweg wurden keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Auch gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes machte die Frau falsche Angaben.