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Aufhebung des Haftbefehls im Fall um die tödliche Messerattacke beantragt

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Im Fall um die tödliche Messerattacke von Chemnitz im vergangenen August hat die Verteidigung die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Die nächtliche Tatortbesichtigung habe ergeben, dass eine Verurteilung des Syrers auf Grundlage der Aussage des Hauptbelastungszeugen nicht möglich sei, so Anwältin Ricarda Lang. Ein dringender Tatverdacht würde damit entfallen.Der Zeuge hatte ausgesagt, aus einem Fenster des Döner-Ladens die Tat beobachtet und den Angeklagten erkannt zu haben. Die Prozessparteien hatten sich deshalb in der Nacht zu Donnerstag einen Eindruck über die Sichtverhältnisse verschafft.