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Amtsgericht Dresden stellt Verfahren gegen Ramelow ein

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Das Amtsge­richt Dresden hat das Verfahren gegen Thürin­gens Minis­ter­prä­si­denten Bodo Ramelow wegen Gering­fü­gig­keit einge­stellt. Dem 59-Jährigen sollte wegen seiner Teilnahme an der Anti-Neonazi-Demo im Jahr 2010 der Prozess gemacht werden. Bereits 2014 wurde das Verfahren einge­stellt, aller­dings sollte Ramelow die Anwalts­kosten selbst tragen. Dagegen hatte er aller­dings Beschwerde einge­reicht. Nun übernimmt die Staats­kasse die Kosten.