Alles Wichtige zur Öffnung von Kitas und Horten in Chemnitz
Ab dem 18. Mai öffnen auch bei uns in Chemnitz wieder die Kindertagesstätten, Grundschulen und Horte. Alle Einrichtungen werden jedoch in einem eingeschränkten Regelbetrieb geführt. Die Stadtverwaltung hat dazu für Eltern wichtige Hinweise veröffentlicht.
Der Alltag der Einrichtungen folgt dem Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungsgruppen bzw. Klassen. Ziel ist, Infektionsketten zurückverfolgen zu können, so dass die Kinder in konstanten und nicht wechselnden Gruppen und Klassen betreut werden. Das Zusammentreffen von Kindern unterschiedlicher Gruppen bzw. Klassen in den Gebäuden und Freiflächen der Kindertageseinrichtungen ist konsequent zu vermeiden. Unter diesen strengen Vorgaben sowie den personellen und räumlichen Voraussetzungen trifft die Stadt Chemnitz folgende Festlegungen zur Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten:
• Die Kinder werden in zeitlich festgelegten Gruppen betreut. Individuelle Gegebenheiten, wie Geschwisterkinder oder Freundschaften werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Trennung der Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter wird aufgehoben. Offene Konzepte werden nicht umgesetzt.
• Die Einrichtungen haben die Möglichkeit, bei Notwendigkeit die Öffnungszeit auf neun Stunden zu reduzieren.
• Die maximale Betreuungszeit wird am Tag auf neun Stunden festgelegt.
• Familien, in denen mindestens ein Personensorgeberechtigter nicht berufstätig ist oder sich nicht im Studium/Ausbildung befindet, dürfen ihre Kinder bis zu sechs Stunden am Tag in die Kindertageseinrichtung bringen.
• Eine Durchmischung der Kinder in der Früh- und Spätbetreuung erfolgt nicht.
• Die Betreuungszeiträume werden unter den personellen und räumlichen Voraussetzungen durch jede Einrichtung festgelegt. Eltern müssen sich für einen festen Betreuungszeitraum entscheiden.
• Eine Betreuung im Frühhort an den Grundschulen findet bis auf weiteres nicht statt, da die Kinder nicht in einer Gruppe gemischt werden dürfen. Am Nachmittag verbleiben die Hortkinder in ihren festgelegten Gruppen. Kinder, die normalerweise einen anderen Hort besuchen, verbleiben ebenfalls in ihren Gruppen vom Vormittag.
• Die Betreuung von Hortkindern der 5. und 6. Klasse an Förderschulen findet bis auf weiteres nicht statt.
• Während der Hortzeit gibt es keine Ganztagsangebote (GTA).
• Eltern können mittels einer Änderungsmeldung die erforderliche Betreuungszeit angeben und zahlen den entsprechenden Elternbeitrag für den Zeitraum der eingeschränkten Regelbetreuung. Die zu viel gezahlten Elternbeiträge werden im Folgemonat verrechnet.
• Jede Gruppe erhält einen festgelegten Raum sowie fest zugeordnete Erzieher*innen. Die Nutzung der Gartenbereiche wird durch die Kindertageseinrichtung organisiert.
• Die Einrichtungen organisieren die Bringe- und Abholsituation zu fest vereinbarten Zeiten entsprechend der räumlichen Voraussetzungen. Begegnungen zwischen den Eltern/Bevollmächtigten sind zu vermeiden. Während des Bringens und Abholens der Kinder müssen Eltern/Bevollmächtigte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
• Die Eingewöhnung neuer Kinder ist möglich. Die Eingewöhnung findet mit einem Elternteil in einem separaten Raum statt. Der Kontakt zu anderen Kindern und Eltern ist zu vermeiden.
• Die Verpflegung findet ab dem 18. Mai 2020 wieder regulär statt. Die Eltern melden ihre Kinder zur Essensversorgung bitte entsprechend an.
• Eltern versichern täglich vor Beginn der Betreuung bzw. des Unterrichts an Hand eines Pendelbogens in schriftlicher Form, dass keine allgemeinen Krankheitssymptome der Kinder, insbesondere Husten und/oder erhöhte Körpertemperatur vorliegen. Die Auskunft muss auch den diesbezüglichen Gesundheitszustand aller Mitglieder des Hausstandes einbeziehen. Kinder, die typische Symptome aufweisen, werden nicht betreut, solange kein Negativattest vorliegt. Die Einrichtungsleitung kann bei Zweifel am Gesundheitszustand des Kindes eine Betreuung ablehnen. Die Eltern werden dazu aktenkundig belehrt.
• Den Pendelbogen finden Sie unter folgendem Link: https://www.ssg- sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona- Virus/Tagesbriefe/2020-05- 08_TB36_Anlage_5.1a_Formular_Gesundheitsbestaetigung_vorgetragen_fuer_Mai.pdf
• Das Jugendamt ist für dringende Fragen telefonisch unter 0371 488 5900 auch am Wochende von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
Update, Freitag 15.Mai
Aufgrund vieler Anfragen, informiert das Jugendamt zur Betreuung von Grundschulkindern im Frühhort, die durch die coronabedingten Auflagen der Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen nur eingeschränkt angeboten werden kann.
Derzeit wird an individuellen Lösungen gearbeitet. Auch Einzelabsprachen zwischen konkreten Schulen und Horten sind nicht ausgeschlossen und laufen bereits. Eine Durchmischung der Kinder ist nach den strengen Hygienevorschriften auch in den Früh- und Spätdienstzeiten nicht möglich. Dies stellt die Einrichtungen vor enorme Herausforderungen. Da die Kinder in ihren festgelegten Gruppen betreut werden müssen, ist auch eine Unterstützung durch andere Einrichtungen nicht möglich.
Am Montag, 18. Mai, bringen betroffene Eltern ihre Kinder zu den von der Grundschule bekannt gegebenen Zeiten in die Schule. Dort erfahren sie vor Ort, ob ein Frühhortangebot für die folgenden Tage geschaffen werden konnte.
