Affen-Entführer müssen dreieinhalb Jahre hinter Gitter
Das Landgericht Chemnitz hat im Fall der entführten Affendame Ruma die Urteile gesprochen. Drei junge Männer müssen jeweils drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Entführung des Affen war jedoch nur ein Teil der umfassenden Anklage. Laut Urteil machten sie sich der schweren räuberischen Erpressung, des Diebstahls in drei Fällen und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig.
Entführung der Affendame Ruma
Die Tat ereignete sich in der Nacht zu Ostersonntag 2024. Die damals 17, 18 und 19 Jahre alten Täter überwanden mit einer Leiter den Wassergraben des Freigeheges im Leipziger Zoo. Dort fingen sie die Affendame Ruma ein. Anschließend brachten sie das Tier in eine Garage nach Chemnitz. Wenige Tage später setzten sie den Affen in einem Leipziger Park wieder aus. Ein Jogger entdeckte das Tier vier Tage nach dem Vorfall. Mitarbeitende des Zoos fingen die Affendame wieder ein.
Anklage umfasst zahlreiche Delikte
Die Entführung der Affendame war nur ein Anklagepunkt. Laut Urteil bildete das Trio eine Bande. Die Männer beschafften sich Sturmmasken, Softair- und Schreckschusswaffen. Mit dieser Ausrüstung verübten sie Überfälle auf Tankstellen, Einbrüche in Geschäfte und Autodiebstähle. Außerdem sollen sie sich ihrer Festnahme widersetzt und dabei einen Polizisten verletzt haben. (mit dpa)