Acht Jahre Haft für Mord an Chemnitzer Bordellkönig
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Für den Mord an einem früheren Chemnitzer Bordellkönig muß ein 20-Jähriger für acht Jahre hinter Gitter. Das Landgericht sah es als erwiesen an, daß der Mann sein Opfer in dessen Wohnung hinterrücks mit einem Baseballschläger erschlagen hat. Zwischen den beiden war es vorher zu einem Streit gekommen, weil der 50-Jährige den jungen Mann für sich anschaffen lassen wollte. Außerdem hatte er gedroht, dessen Freundin etwas anzutun. Der Angeklagte legte zum Prozeßauftakt ein Geständnis ab. Weil er zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, wurde er zu einer Jugendstrafe verurteilt.