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Acht Jahre Haft für Mord an Chemnitzer Bordellkönig

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Für den Mord an einem früheren Chemnitzer Bordell­könig muß ein 20-Jähriger für acht Jahre hinter Gitter. Das Landge­richt sah es als erwiesen an, daß der Mann sein Opfer in dessen Wohnung hinter­rücks mit einem Baseball­schläger erschlagen hat. Zwischen den beiden war es vorher zu einem Streit gekommen, weil der 50-Jährige den jungen Mann für sich anschaffen lassen wollte. Außerdem hatte er gedroht, dessen Freundin etwas anzutun. Der Angeklagte legte zum Proze­ßauf­takt ein Geständnis ab. Weil er zum Tatzeit­punkt 19 Jahre alt war, wurde er zu einer Jugend­strafe verur­teilt.