Ab sofort: 60 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht
Zuletzt aktualisiert:
Wer in Geschäften oder im Nahverkehr ohne Mund-Nasenschutz erwischt wird, muss ab sofort mit 60 Euro Strafe rechnen. Das ist Teil der neuen sächsischen Corona-Verordnung, die vom Kabinett beschlossen wurde und am 1. September in Kraft getreten ist. Es ist allerdings völlig unklar, inwieweit diese Bußgelder überhaupt erhoben werden können. In Bussen und Bahnen ist laut Stadtverwaltung die CVAG mit der Durchsetzung der Maskenpflicht betraut – wie auch bisher schon. In den Geschäften sind die Inhaber dafür verantwortlich – sie können sich bei Bedarf Unterstützung von Polizei und Ordnungsamt holen. Ob das allerdings praktikabel ist, muss sich noch zeigen.
